Tatumstände *********** Bei der Festlegung einer Strafe berücksichtigt das Gericht sowohl strafverschärfende (belastende) als auch strafmildernde (entlastende) Umstände der Tat und der Person. Diese können dann zu einem höheren oder niedrigeren Strafmaß führen. Das Gericht wägt dabei die Umstände individuell ab. strafverschärfend (belastend), z.B.: - Vorstrafen (dadurch Wiederholungstäter) - Flucht (z.B. Fahrerflucht) - bewusstes, planvolles Vorgehen - aktiv die Aufklärung des Sachverhalts verhindern - brutales Vorgehen strafmildernd (entlastend), z.B.: - Geständnis ablegen - Bedauern/Reue zeigen (z.B. um Entschuldigung bitten) - sich der Polizei stellen - Unzurechnungsfähigkeit (z.B. durch Drogeneinfluss oder weil emotional kompromittiert) - zur Tat verleitet/provoziert worden - psychische Erkrankung - negative Sozialisation (z.B. Missbrauch im Elternhaus)